Zum 17. Mal feiert die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V. (DCIG) am 17. Juni 2023 den Deutschen Cochlea-Implantat-Tag (CI-Tag). Dieses Jahr besonders im Fokus für die DCIG und ihre Mitglieder: hörbarrierefreies Reisen.
Barrierefreiheit ist in aller Munde – jedoch denken viele Menschen dabei zunächst an physische Barrieren wie fehlende Aufzüge oder nicht zugängliche Räumlichkeiten. Menschen, die schwerhörig, ertaubt oder gehörlos sind, stoßen in vielen Situationen im Alltag auf ganz andere Schwierigkeiten, nämlich Hör-Barrieren. Oft auch im Urlaub. Sei es bei der Anmeldung in einer lauten, halligen Lobby eines Hotels, bei einer Stadtführung ohne FM-Anlage, bei der nur die Hälfte verstanden wird oder bei einem Feueralarm in der Unterkunft, der nicht wahrgenommen wird, weil optische Warnelemente fehlen.
Engagierte Mitglieder der DCIG zeigen, dass auch CI-Träger*innen gerne Urlaub machen und sich im Urlaub über eine hör-barrierefreie Umgebung freuen: Tolle Fotos zeigen „ihr“ CI am Nordkap, in Norwegen, Dänemark, Prag, Paris und vielen weiteren Orten. Abgerundet wird die Aktion mit Erfahrungsberichten, die positive Beispiele zeigen, wie ein hörbarrierefreier Urlaub gestaltet werden kann.
Wie kann man Hör-Barrierefreiheit herstellen? Dazu Annalea Schröder, politische Referentin der DCIG: „Hör-Barrierefreiheit wird immer dann erreicht, wenn hörbehinderte Menschen z. B. ein Gespräch, eine Stadtführung oder andere Situationen genauso erleben können, wie nicht hörgeschädigte Menschen. Sie müssen die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt bekommen und selbstständig agieren können. Im Extremfall, z. B. bei einem Brand in einem Hotel, müssen hörbehinderte Menschen genauso schnell gewarnt oder alarmiert werden, wie gut hörende Menschen. Möglich machen dies z.B. spezielle mobile Rauchwarnmelder, die per Blitzlicht und – wenn gewünscht – zusätzlich per Vibration warnen.“ Dies ist eine simple Lösung, wie Hotels und andere Unterkünfte ihre Zimmer für hörgeschädigte Gäste hör-barrierefrei machen können, ohne die komplette Rauchwarnmeldeanlage auswechseln zu müssen. Weitere Beispiele sind FM-Anlagen, Untertitel und Gebärdensprache sowie eine gute Raumakustik. Von letzterer profitieren neben den Hörgeschädigten übrigens auch alle gut hörenden Gäste und das Personal!
Ausführliche Informationen zum Thema hör-barrierefreies Reisen stellt die DCIG auf ihrer Webseite unter dcig.de/veranstaltungen/ci_aktionstag/ci-aktionstag-2023-reisen-mit-hoerbehinderung zur Verfügung.
Die vollständige Pressemitteilung gibt es auf der Webseite der DCIG nachzulesen.